Berufshaftpflicht für Versicherungsmakler und Anlagenberater
(ac) Die Europäische Kommission will an der nach EU-Recht vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherung für Versicherungsmakler festhalten. Das geht aus einem Bericht hervor, der im April 2007 dem Europäischen Parlament und Rat vorgelegt wurde. Die Berufshaftpflichtversicherung deckt Verluste ab, die Dritten durch Fehler oder Unterlassungen eines Berufsangehörigen in Ausübung seiner Tätigkeit entstanden sind. Nach EU-Recht sind einige Anlagenberater und alle Versicherungsmakler verpflichtet, eine derartige Versicherung abzuschließen (Richtlinie 2006/49/EG). Der Kommissionsbericht basiert auf zwei Konsultationsrunden mit den Mitgliedstaaten und diversen Interessengruppen. Wie sich die Versicherungspflicht auf Dienstleister und Konsumenten auswirkt, kann aber erst genauer gesagt werden, wenn mehr empirische Daten und Erfahrungen mit der praktischen Umsetzung der Richtlinie von 2006 vorliegen. Dazu müssen die Mitgliedstaaten die oben genannte Richtlinie mindestens ein Jahr lang angewendet haben.
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